Die zu leistenden Arbeitsstunden und die Höhe des zu erstattenden Stundensatzes der Gemeinschaftsarbeit werden auf der Mitgliederversammlung durch Beschluss der Mitglieder festgelegt.
Seit Beschluss der Mitgliederversammlung 2011 sind je Mitglied jährlich 5 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Eine Entbindung hiervon ist nicht möglich! Nicht geleistete Stunden werden mit der Jahresrechnung berechnet.
Die schriftliche Anmeldung bitte spätestens 3 Tage vorher am Briefkasten des Gemeinschaftshaus einwerfen oder per eMail (Anmeldungen per eMail werden nicht unbedingt bestätigt...deshalb einfach kommen wenn die Anmeldung erfolgt ist) . Es werden keine Arbeiten im Sinne einer Gemeinschaftsarbeit anerkannt, wenn sie nicht vorher angemeldet und / oder vom Vorstand abgestimmt UND abschließend abgezeichnet wurden.
Wir treffen uns um 8:oo Uhr am Gemeinschaftshaus zur Arbeitseinteilung. In der Regel dauert die Gemeinschaftsarbeit bis 13:00 Uhr, je nach Wetterlage. Die 5 Stunden können gesplittet und müssen nicht am Stück geleistet werden. Paare können auch je 2,5 Stunden leisten.
Während dieser Zeit ist immer auch Zeit für ein Kennenlernen und ein Pläuschen bei einer Tasse Kaffee. Für Stärkung wird auch gesorgt.
April | 20.04. |
Mai | 04./25.05. |
Juni | 08. / 22.06. |
Juli | Sommerferien |
August | 03./17./31.08. |
September | 14./28.09. |
Oktober | 19.10. |
November | 23.11. (9:00-11:30 Uhr) |