Hinweise zu Misteln und (Baum-) Pilzen

Es gab vermehrt den Hinweis auf Misteln- oder Pilzbefall an Bäumen innerhalb der Anlage. Auf Wunsch aus der letzten Mitgliederversammlung wurde ein Aushang erstellt. Hier auch weiterführende Infos.

 

Mistelbefall:

 

Misteln treten in (Obst-) Bäumen und Sträuchern auf, einige Baumarten gelten aber auch als "mistelfest" und werden nicht befallen. In der Regel weißt ein Mistelbefall auf eine unzureichende Pflege des Baumes hin.

Dazu gibt es beim NABU eine ausführliche Seite die man sich dazu einmal durchlesen kann und eine Publikation zum Thema "Misteln in Streuobstwisen" (Herkunft, Verbreitung, Bekämpfung).

 

Pilze:

Hier ist es natürlich auch immer schwer zu erkennen um welche Pilzart es sich tatsächlich handelt. Denn jede Art hat meist diverse Unterarten die nicht immer auf die gleiche Weise sichtbar sind.

Hier zwei Infoseiten zu den verbreitesten Arten (die nicht unbedingt auch in unserer Anlage vertreten sind):

 

Hallimasch ("Mein schöner Garten")

Monilia ("Mein schöner Garten")

Auch bei Pilzen gilt eine regelmäßige Pflege als gute Vorsorge um einen Befall zu verhindern oder zumindest einzudämmen.

 

Hinweise zu Waschbären (aus aktuellem Anlass)

Im vergangenen Jahr gab es vermehrt Sichtungen und Hinterlassenschaften von Waschbären in unserer Anlage. Zumeist ist es aber bei relativ harmlosen Verwüstungen von Rasenflächen oder Fressgelagen mit Fallobst geblieben. Sollten sich Pächter durch die Tiere massiv gestört fühlen oder doch größere Schäden zu verzeichnen haben, so kann über eine „passive Bejagung“ nachgedacht werden. Hier gilt folgendes:

Waschbären sind Wildtiere und eine Bejagung in s.g. „befriedeten Bereichen“ (Wohngebieten etc.) ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers nicht zulässig. Wir haben die Klosterkammer Hannover als Grundstückseigentümerin kontaktiert und jetzt auch eine schriftliche Genehmigung vorliegen.

Das bedeutet im Klartext:

In Abstimmung mit der zuständigen Stelle beim Landkreis dürfen durch geschulte Personen (Jäger) Lebendfallen aufgestellt werden.

Landkreis Hildesheim - Jagdbehörde - Herrn Grille

Bischof-Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim

Telefon: 05121 / 309-3892 / Telefax: 05121 / 309-95-3892

E-Mail: Sebastian.Grille@landkreishildesheim.de

Dies geschieht aber NICHT im Namen des Vereins sondern ist vom (betroffenen) Pächter zu erwirken und zu finanzieren. Weder Klosterkammer, Landkreis, Bezirksverband oder der Verein übernehmen Kosten für eine Bejagung!

 

Hinweis: Es gibt auch s.g. „Vergrämungsmittel“, die Wildtiere abschrecken sollen. Sie sind frei erhältlich (Online oder Fachhandel) und können bis zu einigen Wochen wirken. Diese Mittel sind meist basierend auf Ölen/Duftstoffen...die u.U. auch unangenehm für Menschen sein können. Der Verein bittet hier um Umsicht, da Biozide zum Einsatz kommen! Auch spezielle Ultraschall-Sender können anschlagen! Das Aus- bzw. Anbringen geschieht in Eigenverantwortung und bitte ausschließlich innerhalb der eigenen Parzelle.

 

Der Vorstand

 

 

Vorsicht vor dem Jakobskreuzkraut

Einige Gartenfreunde haben darauf hingewiesen das es auch in unserer Anlage bereits einige Pflanzen gibt! Es gilt aufgrund giftiger Abwehrstoffe gegen Fressfeinde als leberschädigend und steht im Verdacht Krebs zu verursachen und das Erbgut zu beeinflussen. Deshalb verucht diese Pflanze zu erkennen und sie VOR der Samenreife zu entfernen (tief ausziehen/abmähen), dann ist auch ein gefahrloses kompostieren möglich da die Rotte die Giftstoffe restlos zersetzt.

Artikel dazu von der LWK NRW:

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/ackerbau/gruenland/jakobskreuzkraut.htm

 

Bild: Dr. Marianne Klug

 

 

Bild: Eugen Winkelheide

 

 

 

 

 

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