Mitglied werden mit oder ohne Garten
Ein Verein lebt von den Mitgliedern. Wir sind angewiesen auf aktive Mitglieder, die sich für unsere Ziele engagieren. Wenn Sie Ihre Erfahrung, Ihr Wissen und Können gerne einbringen möchten, freuen wir uns über Ihre Mitgliedschaft.
Aktives Mitglied kann jede natürliche Person werden. Selbstverständlich sind wir auch dankbar für finanzielle Unterstützung. Wenn Sie uns auf diesem Weg helfen wollen, unsere Ziele zu erreichen, können Sie Fördermitglied werden. Detailliertere Informationen dazu erhalten Sie von unserem Vorstand unter vorstand@gartenfreunde-bockfeld.de
Bitte lesen Sie diesen Absatz, auch wenn es einige Zeilen mehr sind.
Sie suchen Ruhe und Entspannung, hier sind Sie richtig
Familien mit Kindern sind herzlich Willkommen.
Für die Kinder steht ein Spielplatz mit gepflegten und regelmäßig gewarteten Spielgeräten zur Verfügung.
Zur Zeit sind noch ein paar Parzellen frei, für viel oder für weniger Gartenarbeit, mit oder ohne Laube. Die Kosten für einen Garten sind durch Wertermittlung ermittelt und als Höchstpreise zu betrachten. Diese erfragen Sie bitte bei unseren Ansprechpartnern oder bei bestehendem Kontakt über den Vorpächter.
Bei der Wertermittlung sind evtl. Auflagen zur Mängelbeseitigung festgestellt worden; falls der aufgebende Pächter die Auflagen nicht erfüllt oder erfüllen kann (z.B. Umzug oder Krankheit), kann das der übernehmende Pächter tun (gegen Auflagen).
Die Übernahme von Inventar (Geräte, Möbel usw.) bzw. dessen Entsorgung ist mit dem Vorpächter gesondert zu vereinbaren.
Für den leichteren Anfang können vereinseigene (z.T.) motorgetriebene Geräte gegen eine geringe Kostenpauschale ausgeliehen werden.
Ein Garten kostet jährlich je nach Größe ca. 160-180 Euro. Das setzt sich zusammen aus:
- Vereinsbeitrag (aktuell 35€/Jahr)
- Pachtzins 0,20€/m²/Jahr (Größe Garten ~300-600m²) ACHTUNG: ab dem 01.01.2023 0,23€/m²/Jahr
- FED-Pflichtversicherung (Feuer, Einbruch-Diebstahl) Achtung: Grundversicherung 35€/Jahr, Höherversicherung nach Eigenprüfung möglich
- geleisteter Gemeinschaftsarbeit (5 Std. / Anrechung mit 11€/Std bei nicht erbrachter Gemeinschaftsarbeit)
- einer monatlich erscheinenden Verbandszeitschrift für das Kleingartenwesen (enthalten im Vereinsbeitrag, Umstellung auch auf rein digitale Form möglich)
- allgemeiner Kostenumlagen (z.B. Pachtausfall für freie Gärten, Straßenreinigung)
- Wassergeld (Zusammengesetzt aus eigenem Verbrauch per Wassermengenzähler im Garten und einer allgemeinen Umlage für Schwund und Kosten für den Hauptanschluss/-Zähler des Versorgers)
Einmalige Kosten bei Eintritt in den Verein von 80,00€ als Aufnahmegebühr
Ein Garten ist herrlich - aber eines sollte man vorher bedenken: er ist sehr zeitaufwendig und nicht nur ein Freizeitgelände zum Grillen.
Nach dem Bundes-Kleingartengesetz, auf dessen Einhaltung die Vereine zu achten haben, muss mindestens ein Drittel der Gartenfläche zum Anbau von Nutzpflanzen verwendet werden. Das kann eng werden, wenn neben Beruf und Hobbys nicht ausreichend Zeit übrig bleibt.
Wir verwalten im Auftrag und Namen des Bezirksverbandes Hildesheimer Gartenfreunde e.V. 152 Gärten. Ein Garten wird von uns, als Zwischenpächter, weiterverpachtet. Jeder der einen Garten pachtet, wird automatisch Mitglied des Gartenvereins.
Der Verein, und damit seine Mitglieder, kümmern sich um den Erhalt der Gesamtanlage und um die Gemeinschaftseinrichtungen. Das heißt, jedes Mitglied (auch der neue Pächter) muss sich in den Verein integrieren und sollte aktiv am Vereinsleben (Gemeinschaftsarbeiten, Festen, gemeinsame Aktionen) teilnehmen.
Weitere Infos:
Gartenordnung der Stadt Hildesheim
Download
Es gibt (eigentlich immer) freie Gärten die einen Pächter/in suchen. Es kann sein das hier nicht immer alle freien Gärten aufgeführt sind, deshalb beim Erstkontakt ruhig fragen ob noch andere Gärten frei sind oder frei werden, da ggf. in der Kündigung befindliche "Alt-Pächter" Nachnutzer suchen.
Alle Gärten haben einen eigenem Wasseranschluß inkl. Wasseruhr, jedoch keinen Stromanschluss. Für die Sicherung des Wasseranschlusses und des Zählers, gegen unbefugten Zugriff und Frost ist der Pächter selbst verantwortlich.

Druckversion Gartenplan
Um das Auffinden bestimmter Gärten zu erleichtern, ist in den Eingangsbereichen einen Gartenplan (auf dem aktuell freie Gärten grün unterlegt sind) angebracht.
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