Laubenversicherung (FED)
Gebäude- und Inhaltsversicherung

Änderungen ab 01.01.2020

 

Mit dem 01.01.2020 ändert sich der Versicherer der (vom BHG und uns angebotenen) FED-Versicherung. Damit ändern sich auch einige Dinge in Sachen Versicherungsschutz und -inhalt.

Die neue Versicherung läuft als Gruppenversicherung über den LNG und dieser Gruppenversicherung hat sich der Bezirksverband Hildesheimer Gartenfreunde e.V. (BHG) nun zum 01.01.2020 angeschlossen.

Mit Stadtratsbeschluss der Stadt Hildesheim sind ALLE Gartenpächter im Bereiche des BHG zum Abschluss einer FED-Versicherung verpflichtet. Dies kann entweder über diese Gruppenversicherung geschehen oder im jährlichen und schriftlichen Nachweis eines gleichwertigen Versicherungsschutzes bei einer anderen Versicherung erfolgen. Ob die über den Verein abzuschließende FED-Versicherung für jeden das Richtige ist oder nicht muss jeder selbst entscheiden.

Über den Inhalt und den Umfang der Versicherungsleistungen bitten wir jeden Pächter sich selbstständig zu informieren. Den Link zum entsprechenden Infoblatt und der Internet-Präsenz der KDV (Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH) gibt es hier:

 

Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH

Service-Seite des LNG zur FED-Versicherung des KVD

 

Kleiner Tipp von uns:

mit dem über den LNG/BHG/Verein abgeschlossenen "Basis-Schutz" von aktuell 35,00€/Jahr sind vielleicht nicht alle Kosten zur Neubeschaffung oder -Errichtung (und ganz wichtig die möglichen Entsorgungskosten) abgedeckt.

Neue Lauben oder die Entsorgung UND der Wiederaufbau nach einem Totalschaden kosten inkl. Eindeckung, Boden, Fundamenten UND Errichtung (auch wenn in Eigenleistung erbracht) schnell mal mehr als 10.000,00€. (Achtung: Beim Totalschaden ist die Entsorgung von den Errichtungskosten entkoppelt, soll heißen auch hier gäbe es mit dem Basisschutz max. 10.000,00€ zusätzlich zu der Wiederherstellung).

Und mancher hat vielleicht mehr in der Laube als ihr oder ihm bewusst ist. Auch in der Laube kommen so ganz schnell Werte von mehr als 2.000,00€ zusammen (Einbau-Möbel, Geräte, Gartenmöbel+Auflagen, sonstiges Inventar das sich über die Jahre so ansammelt aber man es doch irgendwie nicht missen will).

Wir möchten JEDEM Pächter raten:

  • eine Bestandsaufnahme zu machen und zu schauen was sich so für "Werte" auf dem Garten eigentlich befinden. Zur Unterstützung/Hilfe bietet der KVD einen kleinen Schnellrechner im Netz oder als ausführlichere Excel-Datei zum Download.
  • Sich auch einmal Gedanke zu machen was würde es kosten einer "baugleiche" NEUE Laube zu errichten?
  • Auszug aus aktuellem Infoblatt des KVD bzgl. Höherversicherung:
    • "Falls die Wiederbeschaffungswerte (Neuwerte) der versicherten Gebäude und/oder deren kleingartenüblicher Inhalt die Grundversicherungssummen übersteigen, sind Höherversicherungen abzuschließen. Die ansonsten bestehende Unterversicherung wird bei der Schadenregulierung berücksichtigt und der eingetretene Schaden dann nicht in voller Höhe
      bezahlt. Unterversicherungsverzicht (Inhalt) siehe Punkt 12. Höchstversicherungssummen insgesamt:
      Gebäude 30.000,00 €
      Inhalt 10.000,00 €
      Jahresbeiträge pro 500,00 € Höherversicherung:
      a) Gebäude: Feuer, Sturm und Hagel 1,00 €
      b) Inhalt: Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus 4,00 €"
  • Solaranlagen (10€ je 200€ Versicherungssumme) und Stromaggregate (7€ je 500€ Versicherungssumme) müssen gesondert versichert werden. Sie sind NICHT im Basisschutz enthalten!

Wer eine Höherversicherung wünscht bitte schriftlich mitteilen was und in welcher Höhe versichert werden soll.

Für die Schadensregulierung muss dann das Formular des KVD benutzt werden. Bitte bei der Schadensmeldung immer folgende Schritte einhalten:

  1. Schaden feststellen (egal ob Einbruchdiebstahl oder Feuer oder Sturmschaden) und dokumentieren (Fotos sind da ganz wichtig!)
  2. Polizei (Telefon 05121-9390) benachrichtigen und "TAGEBUCHNUMMER" geben lassen (i.d.R. 1-2 Tage nach Aufnahme der Anzeige)
  3. Schadensformular ausfüllen (bitte auf saubere und lesbare Schrift achten, sowie korrekte Angaben zur Kontakten + UNTERSCHRIFT...ansonsten erfolgt keine Bearbeitung!)
  4. ausgefülltes Schadens-Formular an den Verein schicken (zur Weitergabe an BHG)

Die Abrechung (auch von Höherversicherungen) weiterhin wie gewohnt über die Jahresrechung.

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